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   VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834   

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VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834 (https://dejure.org/2008,73234)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.11.2008 - Au 3 K 07.834 (https://dejure.org/2008,73234)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. November 2008 - Au 3 K 07.834 (https://dejure.org/2008,73234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts; Verfassungsmäßigkeit einer Verschärfung von Bestehensgrenzen während des Studiums; allgemeine Bewertungsgrundlagen; unklare Fragestellung; Antwortspielraum des Prüflings; Pflicht zur Anerkennung vertretbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Die Vorschriften, welche das Prüfungsverfahren formell und materiell regeln, müssen demnach so ausgestaltet sein, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG effektiv geschützt wird (st. Rspr.: BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 unter Verweis auf BVerfG vom 25.6.1974, BVerfGE 37, 342; vom 13.11.1979, BVerfGE 52, 380; vom 6.12.1988, BVerfGE 79, 212 und vom 14.3.1989, BVerfGE 80, 1).

    Dieses verlangt in formeller Hinsicht nicht nur, dass vergleichbare Prüflinge ihre Prüfungsleistungen möglichst unter gleichen äußeren Prüfungsbedingungen erbringen können, sondern auch, dass diese materiell einheitlichen und unterschiedslos geltenden Bestehensanforderungen und Bewertungskriterien unterworfen werden (BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34).

    Dies ist wiederum dann der Fall, wenn Verfahrensfehler begangen werden, anzuwendendes Recht verkannt wird, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wird, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt sind oder sich die Prüfungsbehörden von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. BVerfG v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.).

    Demnach darf eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden (BVerfGE 84, 34 ff.).

    Der Freiraum, innerhalb dessen sich die Verwaltung nur einer Vertretbarkeitsprüfung stellen muss, bezieht sich entsprechend obenstehender Darstellungen nur auf die prüfungsspezifischen, nicht jedoch auf die fachlich-wissenschaftlichen Wertungen (BVerfGE 84, 34 ff.).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Bei prüfungsrechtlichen Vorschriften ist eine Anhebung der Bestehensgrenze demnach dann verhältnismäßig und insoweit mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar, wenn diese nicht mit einer grundlegenden Änderung des Prüfungsverfahrens oder des Prüfungsstoffes verbunden ist und eine angemessene Übergangsregelung geschaffen wird, die den betroffenen Prüflingen einen gewissen, zeitlich begrenzten Schutz bieten (so BVerwG vom 23.2.1990, 7 B 24/90 RdNr. 6 - zit. nach juris; BVerfG vom 6.12.1988, BVerfGE 79, 212-223; Jarass in Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20 RdNr. 75).

    Die Vorschriften, welche das Prüfungsverfahren formell und materiell regeln, müssen demnach so ausgestaltet sein, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG effektiv geschützt wird (st. Rspr.: BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 unter Verweis auf BVerfG vom 25.6.1974, BVerfGE 37, 342; vom 13.11.1979, BVerfGE 52, 380; vom 6.12.1988, BVerfGE 79, 212 und vom 14.3.1989, BVerfGE 80, 1).

    Die Ungleichbehandlung ist indiziert durch den sachlichen Grund einer Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, die sich in nicht zu beanstandender Weise in den Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsermessens hält (vgl. hierzu weiterführend BVerfG vom 6.12.1988 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 - zit. nach juris).

    Dem Verordnungsgeber stand es dabei unter bestimmten Voraussetzungen offen, Rückgriff auf eine scharfe Stichtagsregelung zu nehmen, wonach ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch nach einer Verfahrensart Prüfungen abgelegt werden können (vgl. hierzu BVerfG vom 6.12.1988, BVerfGE 79, 212).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Ergibt sich hiernach die Fehlerhaftigkeit einer angefochtenen Bewertung und hat diese Einfluss auf das Gesamtergebnis, kommt es zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der angefochtenen Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG vom 16.3.1994, DVBl 1994, 1356 ff.).

    Allein dies aber hätte zu einer entsprechend zu honorierenden vertretbaren Alternativlösung geführt (vgl. hierzu insbesondere BVerwG vom 16.3.1994, NVwZ-RR 1994, 582-585).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Die Vorschriften, welche das Prüfungsverfahren formell und materiell regeln, müssen demnach so ausgestaltet sein, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG effektiv geschützt wird (st. Rspr.: BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 unter Verweis auf BVerfG vom 25.6.1974, BVerfGE 37, 342; vom 13.11.1979, BVerfGE 52, 380; vom 6.12.1988, BVerfGE 79, 212 und vom 14.3.1989, BVerfGE 80, 1).

    Bei einem Bestehen von lediglich drei von sieben und damit nicht mehr als der Hälfte der Aufgaben läge diese Sicherheit entgegen der Intention des Gesetzgebers nicht mehr vor (so bereits VG Regensburg, a.a.O. unter Verweis auf BVerwG vom 6.3.1995 6 B 3/95 und BVerfG vom 14.3.1989, BVerfGE 80, 1).

  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 C 6.76

    Ausschluß eines Prüfers - Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Es ist demnach davon auszugehen, dass sich die an dieser Stelle rechtsfehlerhafte Bewertung auf das Prüfungsergebnis insgesamt niedergeschlagen hat (zur ausreichenden Klarheit einer Prüfungsaufgabe vgl. auch BVerwG vom 26.11.1976, NJW 1977, 347).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    In diesem Sinne beschwert ein einem Bescheidungsantrag stattgebendes Bescheidungsurteil den Kläger, wenn sich die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und jene für ihn ungünstiger ist als diese, wenn also bei der Anwendung der Rechtsauffassung des Gerichts durch die Behörde eher mit einem ungünstigen Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung seiner eigenen Rechtsauffassung (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 3.12.1981, NJW 1983, 407; vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 157; OVG NRW vom 2.12.1997, NVwZ-RR 1998, 627 unter Verweis auf Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 RdNr. 75).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    In diesem Sinne beschwert ein einem Bescheidungsantrag stattgebendes Bescheidungsurteil den Kläger, wenn sich die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und jene für ihn ungünstiger ist als diese, wenn also bei der Anwendung der Rechtsauffassung des Gerichts durch die Behörde eher mit einem ungünstigen Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung seiner eigenen Rechtsauffassung (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 3.12.1981, NJW 1983, 407; vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 157; OVG NRW vom 2.12.1997, NVwZ-RR 1998, 627 unter Verweis auf Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 RdNr. 75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    In diesem Sinne beschwert ein einem Bescheidungsantrag stattgebendes Bescheidungsurteil den Kläger, wenn sich die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und jene für ihn ungünstiger ist als diese, wenn also bei der Anwendung der Rechtsauffassung des Gerichts durch die Behörde eher mit einem ungünstigen Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung seiner eigenen Rechtsauffassung (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 3.12.1981, NJW 1983, 407; vom 1.12.1989, BVerwGE 84, 157; OVG NRW vom 2.12.1997, NVwZ-RR 1998, 627 unter Verweis auf Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 RdNr. 75).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 7 B 216.87

    Justizausbildung - Schriftliche Prüfung - Notenbildung - Durchschnittspunktzahl -

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Nicht zu beanstanden ist, dass der Zweitkorrektor eine Bewertung der Arbeit lediglich mit dem Vermerk "Einverstanden" vorgenommen hat (vgl. BVerwG vom 15.12.1987, BayVBl. 1988, 215).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
    Das Erfordernis ihres Bestehens stellt eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung nach der vom Bundesverfassungsgericht im Apotheken-Urteil entwickelten Stufentheorie dar (vgl. hierzu BVerfG vom 11.6.1958, BVerfGE 7, 377).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90

    Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

  • BVerwG, 23.02.1990 - 7 B 24.90

    Rechtsgültigkeit einer Übergangsregelung im Juristenausbildungsrecht - Zeitliche

  • BVerwG, 15.10.1984 - 7 CB 70.84
  • VG Regensburg, 08.10.2008 - RN 1 K 08.226

    Verschärfung der Anforderungen bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung in

  • VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89

    Wiederholungsprüfung; Erstes Juristisches Staatsexamen; unbegründete

    Obwohl dies von der Klägerin nicht angesprochen wurde, sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Bestehensgrenze in § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JAPO (2003) mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BayVGH vom 3.3.2009 7 BV 08.3061; VG Augsburg vom 25.11.2008 Au 3 K 07.834).
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